Neben allgemeinen Informationen zum Thema Tagespflege, finden Sie hier aktuelle Meldungen, sowie Ansprechpartner, Links und Literaturtipps...
Tagespflege
Allgemeines
Kindertagespflege (oder auch nur kurz "Tagespflege") bezeichnet die zeitweise Betreuung von Kindern bei einer Tagespflegeperson (Tagesmutter oder auch Tagesvater).
Die Kindertagespflege ist seit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 (einem Gesetz zur Änderung des SGB VIII) neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen (siehe Kindertagesstätte) nach Gesetz eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. Die bisher in Deutschland noch weitgehend privat organisierte und finanzierte Tagespflege könnte zukünftig demnach immer stärker in den öffentlich geregelten und finanzierten Jugendhilfebereich übergehen.
Tagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform und wird vor allem für Kinder unter 3 Jahren in Anspruch genommen. Die individuelle Förderung, die familiäre Betreuungssituation und die hohe zeitliche Flexibilität werden als wesentlicher Vorteil der Tagespflege gegenüber der Kindertagesstätte gesehen. Eine Tagespflegeperson, die sich fachlich, persönlich und gesundheitlich eignet, betreut ein bis fünf Kinder. Sie braucht geeignete Räume und eine Pflegeerlaubnis. Über die Eignung der Person oder der Räume treffen einige Landesgesetze (oder Verordnungen) nähere Festlegungen. Zuweilen haben auch die vermittelnden und finanzierenden Jugendämter eigene Beurteilungsmaßstäbe. Ab 2006 müssen alle Kindertagespflegepersonen (KTTP) eine pädagogische Qualifizierung und einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind nachweisen. Die Vorgaben der zuständigen Behörden weichen stark voneinander ab. Einige Bundesländer bzw. Städte und Kreise erwarten 160 Unterrichtsstunden, andere nur 16 Unterrichtsstunden, jährliche Fortbildungen werden verbindlich.
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Aktuelles
Steuerpflicht für Tagesmütter wird um ein Jahr verschoben
Auf staatlich geförderte Tagesmütter kommen vorerst keine stärkeren finanziellen Belastungen zu. Die ursprünglich für Januar 2008 geplante Steuerpflicht wird für ein Jahr ausgesetzt.
[06.12.2007] Auf staatlich geförderte Tagesmütter kommt 2008 jetzt doch keine Steuerpflicht zu. (Bild: dpa)Das haben die Finanzminister der Länder am Donnerstag in Berlin beschlossen. Nach Angaben von Hessens Ressortchef Karlheinz Weimar (CDU) soll bis Ende Juni nächsten Jahres mit den Sozialministern und dem Bund eine Lösung gefunden werden. Der Bundesverband für Kindertagespflege begrüßte den Aufschub. In Deutschland gibt es etwa 30 000 Tagesmütter, die bis zu 60 000 Kinder betreuen. [mehr...]
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Ansprechpartner
Bundesverband für Kindertagespflege e.V.
Moerserstr. 25
D-47798 Krefeld
Telefon: (0 21 51) 1 54 15 90
Telefax: (0 21 51) 1 54 15 91
http://www.tagesmuetter-bundesverband.de
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Diskussion
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Links
Bundesverband für Kindertagespflege e.V.
Dachverband und Interessenvertretung für Familientagespflege, Tagesgrosspflege,
Vereine, Interessengemeinschaften und Eltern.
http://www.tagesmuetter-bundesverband.de
Handbuch Kindertagespflege
Ein Online-Handbuch zum Thema vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
http://www.handbuch-kindertagespflege.de
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Literatur
Lesenswerte Bücher zum Thema...
Karin Weiss
Kinder in der Tagespflege
Grundlagen und Praxiswissen
Broschiert - Oktober 2007
Neben fundierten Informationen über die praktischen Grundlagen wird die professionelle Planung und Gestaltung der pädagogischen Arbeit immer wichtiger. Dieser Band vermittelt Tagesmüttern und interessierten pädagogischen Fachkräften alles Wissenswerte über die Arbeit mit Kindern in der Tagespflege.
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