Hier finden Sie aktuelle Meldungen zu sozialen Themen...
3. Verhandlungsrunde im Sozial- und Erziehungsdienst
Dieses "Angebot" ist eine Provokation!
Im Berlin fand am 21. April die dritte Verhandlungsrunde im Sozial- und Erziehungsdienst statt. Die Kommunalen Arbeitgeber (VKA) haben einen Vorschlag zur Eingruppierungsystematik von ErzieherInnen vorgelegt. Dieser blieb auf der Grundlage ihres Vorschlags vom 30. März. Für alle ErzieherInnen bedeutet dies eine Abwertung, für die meisten ErzieherInnen sogar die Entgeltgruppe 6.
Zu anderen Berufsgruppen haben sich die Kommunalen Arbeitgeber nicht geäußert. Überträgt man die Überlegung der Arbeitgeber zu ErzieherInnen auf alle anderen Berufs- und Arbeitsfelder so ist klar: die Arbeitgeber wollen eine Abwertung des gesamten Arbeitsfeldes.
[mehr...]
Tag des sozialen Erziehungsdienstes
Aktionen zur dritten Verhandlungsrunde
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat Erzieher/innen, Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagog/innen zu Aktionen am Tag des sozialen Erziehungsdienstes aufgerufen. Am Dienstag, dem 21. April werden sich Beschäftigte dieser Berufsgruppen bundesweit an Infoständen, in Gesprächen mit Bürgern, auf Demonstrationen und bei Politiker-Besuchen für ihre Forderungen in den laufenden Tarifverhandlungen stark machen.
Am gleichen Tag gehen die Verhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in die dritte Runde. Dabei geht es um eine bessere Eingruppierung. ver.di fordert außerdem einen Gesundheitstarifvertrag im Sozial- und Erziehungsdienst, um den körperlichen und psychischen Belastungen entgegentreten zu können.
Das bislang vorliegende Angebot der Arbeitgeber zur Eingruppierung der rund 220.000 Beschäftigten sei eine Provokation, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Damit hätten die Beschäftigten weniger in der Tasche als vor der Einführung des neuen Tarifsystems. So könne man nicht die Leistungen von motivierten Beschäftigten honorieren, die ihre verantwortungsvolle Tätigkeit unter hohen Belastungen ausüben müssten.
"Die Arbeitgeber wollen das Berufsbild der Erzieherinnen, der Sozialarbeiter und Sozialpädagogen faktisch abwerten", kritisierte Bsirske. "Sie wollen die Bezahlung in einer Situation kürzen, in der mittelfristig bis zu 80.000 zusätzliche Erzieherinnen nötig sind, um den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab dem ersten Lebensjahr umsetzen zu können." Es sei kein Wunder, dass die Betroffenen das Verhalten ihrer Arbeitgeber daher als grobe Missachtung der Veränderungen in ihrem Berufsfeld empfänden.
Bsirske forderte die Arbeitgeber auf, endlich eine realistische Verhandlungsbasis zu schaffen, um eine sachgerechte Eingruppierung für die betroffenen Beschäftigten vorzunehmen. Bislang erhalte eine Erzieherin mit Realschulabschluss nach fünf Jahren Berufsausbildung lediglich 2.000 Euro brutto. Da 60 Prozent der Erzieherinnen teilzeitbeschäftigt seien, würden viele von ihnen mit lediglich 800 Euro netto nach Hause gehen. "Wir wollen, dass Erzieherinnen mit einem Gehalt von 2.330 Euro anfangen und dann über die Berufsjahre hinweg auf bis zu 3.400 Euro kommen", betonte der ver.di-Chef.
Die Verhandlungen zur Gesundheitsförderung müssten bis Ende April deutlich weiterkommen. Andernfalls werde die Tarifauseinandersetzung eskalieren, erklärte Bsirske.
[mehr...]
Pflegereform: Pflegebedürftige sind die Gewinner
2,5 Milliarden Euro für Leistungsverbesserungen
Die heute vom Bundestag beschlossene Pflegereform sieht umfangreiche Leistungsverbesserungen für die Pflegebedürftigen vor. Dazu Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa):
"Was ist der Gesellschaft die Pflege wert? Heute hat der Deutsche Bundestag darauf eine erste Antwort gegeben und wichtige Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige beschlossen, die auch die pflegenden Angehörigen entlasten. Diese begrüßen wir nachdrücklich, auch wenn das Gesetz einige kritische Regelungen enthält."
Seit der Einführung 1996/96 sind die Leistungen der Pflegeversicherung nicht angepasst worden. Dieses wird sich mit der heute beschlossenen Reform ändern. Im ambulanten Bereich werden in allen Pflegestufen die Sachleistungsbeträge erhöht, im stationären Bereich in der Pflegestufe III und bei Härtefällen. Zusätzlich werden die Leistungen für dementiell erkrankte Menschen, die von ambulanten Pflegediensten betreut werden, von bisher 460 Euro pro Jahr auf bis zu 2.400 Euro pro Jahr angehoben. Für die Betreuung dementiell erkrankter Menschen in Pflegeheimen steht künftig mehr Personal zur Verfügung.
"Gute Pflege braucht mehr Zeit. Das erfüllt sich für dementiell erkrankte Menschen mit dieser Reform sowohl in ambulanten Pflegediensten als auch in Pflegeheimen", so Bernd Meurer.
Das Gesetz sieht außerdem umfassende Regelungen zu den Qualitätsprüfungen und zur Transparenz vor. Bis Ende Dezember 2010 sind alle Pflegeeinrichtungen vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einmal zur prüfen, danach einmal jährlich. Alle Kontrollen sollen in der Regel unangemeldet stattfinden und die Ergebnisqualität soll in das Zentrum der Qualitätsprüfungen gerückt werden. Wegen der begrenzten Aussagekraft der bisherigen MDK-Prüfberichte mahnt das Gesetz dabei eine Fortentwicklung der entsprechenden Richtlinien auf wissenschaftlicher Grundlage und regelmäßige Anpassung an den medizinisch-pflegefachlichen Fortschritt an.
Neben den Leistungsverbesserungen, die der bpa begrüßt, übt der Verband auch deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf. Dieses betrifft unter anderem die neuen Regelungen zu den Investitionskosten, zu den Einzelpflegekräften sowie zur faktischen Abschaffung des externen Vergleichs verbunden mit der verfassungsrechtlich bedenklichen Kopplung der Zulassung an Durchschnittstarife. Hier wurden weitreichende Regelungen zu Lasten der Pflegeeinrichtungen verabschiedet, die der bpa-Präsident kritisiert: "Wer Markt und Wettbewerb in diesem Bereich ausschaltet, provoziert auf Dauer erhebliche Kostensteigerungen."
[mehr...]
Ältere Arbeitslose: gefangen in der Gesetzgebungslücke
Verunsicherung bei Betroffenen
[11.01.2008] Das nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren zu Neuregelungen für Erwerbslose schafft große Verunsicherung bei Betroffenen und scheinbar auch bei der Bundesagentur für Arbeit. Nun sind die ersten Fälle bekannt geworden, bei denen ältere Arbeitslose vergeblich einen Antrag auf verlängerten Bezug von Arbeitslosengeld I stellen und sich vorsorglich arbeitsuchend melden wollten. Die zuständigen Arbeitsagenturen haben die Entgegennahme von Antrag und Arbeitssuchmeldung einfach verweigert.
Auf diese Problematik hatten die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) und der Erwerbslosenverein Verein Tacheles e.V. bereits zum Jahreswechsel in einer gemeinsamen Erklärung aufmerksam gemacht. Die beiden Erwerbslosenverbände raten Betroffenen, Widerspruch einzulegen und sich an die Sozialgerichte zu wenden, um Einbußen abzuwenden. Die längeren Bezugszeiten beim Arbeitslosengeld (ALG I) sowie die neuen Regeln zur Zwangsverrentung waren Ende letzten Jahres nicht mehr wie ursprünglich angekündigt vom Bundestag verabschiedet worden.
Die Ämter können zurzeit bereits Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) ab dem 60. statt wie zukünftig dem 63. Geburtstag auffordern, eine Rente mit Abschlägen zu beantragen. Die KOS empfiehlt Erwerbslosen generell gegen solche Aufforderungen Widerspruch einzulegen. [...]
Die KOS und Tacheles e.V. bieten auf ihren Internetseiten konkrete Hilfestellungen sowie Muster für Widersprüche und Anträge an die Sozialgerichte
[mehr...]
Ältere Meldungen finden Sie im Archiv
|